Anerkennungen im Bachelor-Studium

Viele Studieninteressierte haben bereits vor dem Studium an der ADG Business School umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen absolviert. Gemäß unserer Rahmenprüfungsordnung können wir diese Vorleistungen im Bachelor-Studium anerkennen, sodass Zeit, Aufwand und Geld gespart werden.

So finden deine Vorleistungen Anerkennung

Damit wir deine Vorleistungen anerkennen können, gibt es verschiedene Punkte zu berücksichtigen, die wir dir hier erklären.

  • Anerkennungskriterien

    Wir können deine Vorleistungen anerkennen, wenn sie

    • vom Workload (Zeitumfang in Stunden/ Credit Points),
    • vom Inhalt (Curriculum),
    • von der Art,
    • von den Leistungsnachweisen und
    • vom Niveau

    gleichwertig zu den Leistungen des Bachelor-Studiums an der ADG Business School ausgerichtet sind und nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.

  • Antrag auf Anerkennung

    Den Antrag auf Anerkennung stellst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses im dafür vorgesehenen Feld im Bewerbungsbogen. Spätere Anerkennungen können bis zu vier Wochen vor Erbringung des Leistungsnachweises berücksichtigt werden.

  • Anerkennungsunterlagen

    Folgende Unterlagen musst du dem Antrag auf Anerkennung beifügen:

    • Abschlusszeugnis (inkl. Notenübersicht) und Urkunde der Qualifizierungsmaßnahme
    • Modulhandbuch (Inhaltsangaben) der Qualifizierungsmaßnahme

Standardanerkennungen

Für viele Qualifizierungsmaßnahmen gibt es an der ADG Business School Standardanerkennungen. Hast du eine solche absolviert, musst du dies nur entsprechend im Bewerbungsbogen angeben und das Zeugnis beifügen. Das Modulhandbuch benötigen wir dann i.d.R. nicht. Dies betrifft folgende Qualifizierungsmaßnahmen:

  • Bankfach- und Bankbetriebswirt BankColleg
  • (Bank)Fach- und (Bank)Betriebswirt Frankfurt School
  • Dipl. Bankbetriebswirt
  • Dipl. Bankbetriebswirt Management (GBF)
  • Handelsfachwirt
  • Betriebs-, Industrie- und Wirtschaftsfachwirt (IHK)

Zu beachten ist, dass eine verbindliche Prüfung erst nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen erfolgen kann und hier individuelle Abweichungen möglich sind. Nach dem Bewerbungseingang wird neben den Vertragsunterlagen auch eine individuelle Übersicht der final geltenden Anerkennungen verschickt.

Weiterhin ist die vorgeschriebene Mindestimmatrikulation von 24 Monaten zu beachten. Die Zeugniserstellung erfolgt nach Ablauf der Mindestimmatrikulation, auch wenn die mündliche Abschlussprüfung (Verteidigung) bereits vorher erfolgreich absolviert wurde. Im Zeugnis werden anerkannte Module als „anerkannt“ (keine Note) ausgewiesen. Die im anerkannten Modul hinterlegten Credit Points (CP) haben keinen Einfluss auf die Abschlussnote.

Individuelle Anerkennungen

Du hast bereits an einer anderen Hochschule oder Universität ein Studium begonnen und Prüfungen abgelegt aber das Studium nicht beendet. Auch in einem solchen Fall können wir individuelle Anerkennungen durchführen. Sende uns dafür einfach die oben aufgeführten Unterlagen zu und wir prüfen mögliche Anerkennungen.

Das Wichtigste für Anerkenner kompakt in einem Video

Du hast Fragen zu den Anerkennungen?

Nadine aus der Studienberatung hilft dir gerne weiter!