Finanzierung & Förderung


„Eine Investition in Bildung bringt immer noch die besten Zinsen.“ Benjamin Franklin


Wer Hilfe bei der Finanzierung seines Studiums benötigt, kann auf eine Reihe von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Die folgende Übersicht liefert dir erste Informationen zu Studienkrediten, Stipendien und öffentlichen Fördermitteln. Bitte beachte, dass es immer einer individuellen Prüfung bedarf, ob du die Kriterien für eine Förderung erfüllst. 

Unterstützung durch deinen Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber unterstützen Ihre Mitarbeitenden bei ihrem Studium – sowohl finanziell durch die (Teil-)Übernahme der Studiengebühren als auch zeitlich (z.B. Freistellung für Präsenzveranstaltungen) oder inhaltlich (z.B. Mentor). 

Auch wenn es keine offiziellen Programme dazu gibt, lohnt es sich immer, deine/-n Vorgesetze/-n zu fragen. Denn viele Arbeitgeber sind daran interessiert, ihre Mitarbeitenden langfristig zu fördern und weiterzuentwickeln. Außerdem profitiert dein Unternehmen von deinem neuen Wissen und den im Studium erarbeiteten Transferarbeiten: Dadurch, dass du das Studium neben Ausbildung oder Beruf absolvierst, kannst du bereits während des Studiums das erlernte Wissen in deinem Arbeitsalltag anwenden. Durch die optimale Verknüpfung von Theorie & Praxis kannst du von Beginn an tragfähige Lösungen für dein Unternehmen entwickeln. So werden durch dein Studium das betriebswirtschaftliche Know-how und die Innovationskraft in deinem Unternehmen gesteigert. 

Daher raten wir dir, auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber über das Studium zu sprechen. Erfahrungsgemäß liegt eine mangelnde Unterstützung darin begründet, dass nicht offen über den Studienwunsch gesprochen wird! Wenn du Hilfe beim Gespräch mit deinem Arbeitgeber benötigst, komme gerne auf uns zu!

DeineStudienfinanzierung.de

Schnelle Hilfe bei deiner Studienfinanzierung

Bei deineStudienfinanzierung.de erhältst du umfangreiche Beratung zum Thema Studienfinanzierung. Einfach und schnell berechnest du deinen individuellen Finanzierungsbedarf und erhältst anschließend in Echtzeit eine Übersicht, welche Finanzierungsformen in welcher Höhe dir zur Verfügung stehen. Bist du überzeugt, kannst du diese auch gleich online abschließen. Ein persönlicher Finanzierungsexperte steht dir jederzeit bei allen Fragen zur Verfügung und begleitet dich bei Bedarf durch den Prozess bis das Geld auf deinem Konto ist.

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Weitere, individuelle Möglichkeiten

Natürlich kannst du dich auch direkt bei folgenden Anbietern nach Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten umsehen:

  • Steuerliche Absetzbarkeit

    Bei Lohn- oder Einkommenssteuererklärung können Kosten, die im Zuge beruflicher Bildungsmaßnahmen entstehen, geltend gemacht werden. In welcher Höhe deine individuellen Kosten (Studiengebühren, Reise- und Unterbringungskosten etc.) absetzbar sind, erfrage bitte direkt bei deinem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

  • Bildungsurlaub

    In einigen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, Bildungsurlaub für berufliche Fördermaßnahmen zu beantragen. Maßgebend ist der Ort des Arbeitsplatzes. Die Studiengänge der Steinbeis-Hochschule sind in einigen Bundesländern für den Bildungsurlaub bereits anerkannt.

  • KfW-Studienkredit

    Der KfW-Studienkredit hält dir finanziell den Rücken frei – und das besonders flexibel. Bis zu einer Dauer von 14 Semestern finanzierst du deine Lebenshaltungskosten oder einen Teil davon mit monatlichen Beträgen von 100 bis zu 650 Euro – die Höhe entscheidest du. Gefördert werden Erst- und Zweitstudium sowie postgraduale Studien und eine Promotion. Wichtig ist, dass du zu Beginn der Finanzierung volljährig und höchstens 44 Jahre alt bist.

  • Das Weiterbildungsstipendium (für Berufseinsteiger nach der Ausbildung) 

    Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert besonders talentierte und leistungsmotivierte junge Fachkräfte dabei, sich im Anschluss an eine Ausbildung durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten – auch in Hinblick auf eine Selbstständigkeit – zu entdecken. Auch berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können gefördert werden.

    Für wen geeignet & Voraussetzungen?
    Voraussetzung für die Teilnahme ist neben dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen dualen Berufsausbildung (gemäß Berufsbildungsgesetz BBiG, der Handwerksordnung (HwO) oder einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen), dass die Bewerber und Bewerberinnen bei Programmaufnahme jünger als 25 Jahre sein müssen. Durch Anrechnungszeiten können bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden. Zudem müssen sie mindestens 15 Stunden berufstätig oder arbeitssuchend gemeldet sein.
    Die Qualifizierung kann über 3 Wege nachgewiesen werden:

    • Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 (87 Punkte) oder die
    • erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb (Platz 1 - 3) oder
    • begründeter Vorschlag von Seiten des Arbeitgeber oder der Berufsschule.


    Was wird gefördert?

    Die Förderung umfasst Zuschüsse für fachliche und (anspruchsvolle) außerfachliche Weiterbildungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 2.000 Euro pro Jahr (Förderdauer: bis zu 3 Jahre). Voraussetzung ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme berufsbegleitend erfolgt. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen, werden bezuschusst.

  • Das Aufstiegsstipendium (für Berufserfahrene)

    Das Aufstiegsstipendium ist eine Maßnahme der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und fördert talentierte Berufserfahrene beim Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses. Auch berufsbegleitende Studiengänge können gefördert werden. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit.

    Für wen geeignet & Voraussetzungen?
    Hoch motivierte und besonders erfolgreiche Berufserfahrene jeden Alters, die

    • eine besonders erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung haben und
    • über mind. 2 Jahren Berufserfahrung (nach Ausbildung und vor Studienbeginn) verfügen sowie
    • keinen ersten akademischen Abschluss haben.


    Was wird gefördert?
    Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich bis zu 2.000 Euro. Die Auswahl und Aufnahme in die Förderung der SBB erfolgt über ein dreistufiges Auswahlverfahren.

  • Öffentliche Fördermittel

    Auf der Internetseite der Förderdatenbank findest du  in der Rubrik Förderbereich „Aus- und Weiterbildung“ eine Übersicht über Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme, mit denen die öffentliche Hand Aus- und Weiterbildung unter bestimmten Rahmenbedingungen finanziell fördert.

  • Kindergeld

    Studierende haben auch nach dem 18. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Hier wird vor allem zwischen erster und zweiter Ausbildung/Studium unterschieden. Bitte setze dich unbedingt vor dem Start deines Studiums mit deiner zuständigen Kindergeldstelle in Verbindung und kläre deine individuellen Kriterien zum Bezug von Kindergeld.